Der Erfolg war trotzdem minimal.
Auch Mehrfachanzeigen blieben weitgehend wirkungslos, denn Anzeigen werden als fortgesetztes Delikt behandelt, nicht alle Verstöße werden auch bestraft. Die Strafhöhe ist oft viel zu gering um ein Umdenken der Gastronomen zu erwirken.
Minister Stöger machte klar, dass er am Tabakgesetz nichts ändern will.
Wir empfinden es aber als unzumutbar, dass man die Opfer des Tabakrauchs weiterhin zwingt, durch Anzeigen selbst für saubere Luft zu sorgen.
Das ist Aufgabe der Behörden, dafür zahlen wir Steuern.
Wir denken, dass man Nichtraucher um einen funktionierenden Nichtraucherschutz betrogen hat.
Deshalb sterben in Österreich jährlich etwa 1000 Passivraucher vorzeitig,
deshalb leidet das Gastronomiepersonal noch immer, siehe hier http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=263.msg3940#msg3940
deshalb werden Gäste mit dem tödlichen Tabakrauch zwangsbeglückt,
deshalb beginnen etwa 17.000 Kinder und Jugendliche jährlich mit dem Rauchen,
deshalb werden diese süchtig und krank,
deshalb sterben etwa 11.000 Raucher vorzeitig.
Eine gute Zusammenfassung veröffentlichte die Kleine Zeitung; siehe hier http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=263.msg3939#msg3939
Wir werden weiterhin Ihre Meldungen übernehmen und weiterleiten. Schicken Sie uns ein Email mit folgenden Daten;
VORLAGE:
Betreff: Postleitzahl ………..; Meldung eines wiederholten Verstoßes gegen das Tabakgesetz
Name des Betriebs:
Postleitzahl / Ort / Bezirk (außerhalb Wiens):
Straße / Hausnummer:
Kennzeichnung vor Eingangstüre:
Kennzeichnung im Lokal:
Datum / Uhrzeit des Besuchs, von ... bis ...:
Anzahl der Raucher (Theke/Tische): ca.
Anzahl der geschädigten Nichtraucher: ca.
Anzahl der Aschenbecher (Theke/Tische): ca.
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
z.B. keine oder falsche Eingangskennzeichnung bzw. falscher Text wie: "Rauchfreier Bereich im Lokal".
Lokalgröße über 50 qm und keine Raumtrennung (keine oder ständig offene Türe).
Hauptraum muss immer der Nichtraucherraum sein.
Dieser Nichtraucherraum muss mehr Verabreichungsplätze als der Raucherraum haben.
Weitere Informationen auf http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202
Bitte beachten:
z.B. keine oder falsche Eingangskennzeichnung bzw. falscher Text wie: "Rauchfreier Bereich im Lokal".
Lokalgröße über 50 qm und keine Raumtrennung (keine oder ständig offene Türe).
Hauptraum muss immer der Nichtraucherraum sein.
Dieser Haupt-/Nichtraucherraum muss zumindest gleich viele Verabreichungsplätze als der Raucherraum haben.
Das Personal hat hinter sich die Türe nie zugemacht?
Meldung bitte möglichst mit Namen, Adresse; die Weiterleitung der Anzeige erfolgt anonym.
Ist innerhalb der Räume von allen Sitzplätzen aus deutlich ersichtlich, ob Raucherraum oder Nichtraucherraum?
Siehe auch Informationen hier http://rauchsheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=570.msg2202#msg2202
Bitte führen Sie eine Befundaufnahme alle 2 Wochen durch und wiederholen Sie die Anzeige, wenn notwendig.
Namentliche Anzeigen haben deutlich mehr Aussicht auf Erfolg als anonyme Anzeigen.
(hier gibt es ein UVS-Urteil, siehe unter "A N Z E I G E - A N O N Y M").
Wir übernehmen auf Wunsch lediglich die Daten und leiten die Meldung anonymisiert weiter.
Bei Rückfragen durch die Behörden oder durch den UVS fragen wir Sie zuerst, ob Sie einer evtl. Zeugenschaft zustimmen.
Helfen Sie weiterhin mit, das Versagen des Gesetzes aufzuzeigen.
Danke!