Unsere Homepage
www.sis.info bzw.
www.rauchersheriff.at ist dzt. wegen Wartungsarbeiten eingeschränkt benutzbar.
BM. Stöger hat die Bevölkerung um Mithilfe gebeten: bewerten Sie Ihre Besuche in den Lokalen auf Nichtraucherschutz!
Bitte senden Sie Ihre Anzeigen täglich aufs Neue, bei jedem Besuch! Wir geben diese vollkommen anonym der Behörde!Emailadresse der Behörde abrufbar unter: http://www.help.gv.at/behoerdenadressen/anfrage.jsfIn einem Email alle Meldungen pro Tag innerhalb der gleichen Postleitzahl!
Email senden automatisch über: http://www.sis.info/anzeigen/anzeigen.html
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Email selbst kopieren und senden an: krebspatient-krebsforum@utanet.at
Im Betreff bitte vermerken: Postleitzahl und Lokalnahmen [/b]
Im Textfeld:Emailadresse der zuständigen Behörde:
Name des Betriebs:
Postleitzahl/Ort:
Straße/H.Nr.:
Datum/Uhrzeit des Besuchs:
Kennzeichnung an der Eingangstür:
Anmerkungen:
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Unsere anonymen Anzeigen gehen mit folgenden Ergänzungen hinaus:HINWEISE: 1)Bearbeitung: Den Anzeigen ist „unverzüglich“ nachzugehen. Wenn der Behörde Umstände bekannt sind, dass es in einem Lokal zur Nichteinhaltung des Tabakgesetzes kommt, so ist diese von sich aus tätig zu werden. Dies speziell dann, wenn bereits eine oder mehrere Anzeigen gegen ein Lokal vorliegen! Wegen „Unterschlagungen“ und „Verschleppungen“ mussten wir bereits Anzeigen auf Verdacht des Amtsmissbrauches einreichen.
2)Wiederholter Verstoß: Wirte sind mit bis zu 10.000.-, Raucher mit bis zu 1.000.- Euro zu strafen! Sicher freuen Sie sich, dass die Amtskassen unerwartet Gelder bekommen! Ersuchen um Zweckwidmung zur Prävention und Raucherentwöhnung! Übrigens, auf Grund der Kenntnis ist die Behörde verpflichtet regelmäßig festzustellen, ob der Tatbestand behoben wurde. Im Anderfall ist die nächste Strafe vorzuschreiben.
3)Umbau: Wenn Sie uns bei jedem angezeigten Lokal mitteilen, dass ein gesetzlich abgesicherter Bescheid mit Fristverlängerung für Umbaudurchführung besteht, dann könnten Sie sich und wir uns viel Zeit/Geld ersparen!
4)Bei „Lokalen mit 50 qm“ müssen Theke, Thekengang, Barbereich, Schauküche, Garderobe etc. in den 50 qm inkludiert sein.
5)Einkaufszentren: Diese sind seit 1.1.2005 rauchfrei zu sein, bis auf Raucherlounges mit dichten, selbstschließenden Türen!
ABSCHRIFT:Alois Stöger diplome, BM. für Gesundheit
Reinhold Mitterlehner, Dr., BM. für Wirtschaft, Familie und Jugend
Rudolf Hundstorfer, BM. für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Herbert Tumpel, Arbeiterkammer Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Erich Foglar, Gewerkschafts-Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Androula Vassiliou, EU-Gesundheitskommissarin
Vladimir Spidla, EU-Sozialkommissar
Peter Kostelka, Dr., Volksanwalt
fallw. an SR. Mag. Birbaumer, Öffentlichkeitssprecher aller Wr. Bezirksämter
u. a.
Presseaussendung(en): http://www.pressetext.at/news/091216036/ einschl. 2 Attachments!
BM. Stöger Aufruf: http://sis.info/rauchfrei/index.php?topic=15.msg370#msg370 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei direkter Zusendung von Anzeigen, bitte auch an:alois.stoeger@bmg.gv.at; vaa@volksanw.gv.at; franz.pietsch@bmg.gv.at;
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