Rauchsheriff
Juli 31, 2010, 17:22:11 *
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News: 1. KREBSFORUM ÖSTERREICH unter www.krebsforum.at mit Selbsthilfegruppen Krebspatienten für Krebspatienten

A C H T U N G :  HIER  GEHT  ES  ZU  DEN  ANONYMEN  ANZEIGEN: www.RAUCHSHERIFF.at

 
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Autor Thema: Kein Nichtraucherschtz - Recht auf Anzeige! Wie ist vorzugehen?  (Gelesen 1025 mal)
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« am: August 02, 2009, 17:43:15 »

 
Hinweise für Mitteilungen/Anzeigen!

1)   Alle Anzeigen vollkommen anonym! Ich garantiere persönlich dafür!
2)   Nur höchstens 5 (fünf) Minuten Zeitaufwand pro Lokal!

Kontrollen:
Bitte Straßenzüge/Bezirke/EKZ möglichst lückenlos/flächendeckend besuchen, dass dort jetzt keine „Doppelbesuche“ notwendig sind! Besuche mit Anzeigen aber täglich neu durchführen!

Anonyme Anzeigen bitte sofort eingeben auf:
a)direkt auf http://www.rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html bzw. sofort
b)per Email an uns: kontakt@krebspatient.at . Ich werde diese vollkommen anonym weiter leiten! Bitte Notizen von den Anzeigen aufbehalten!

Folgende Daten sind wichtig von den Besuchen:
1)Datum und Uhrzeit!
2)Name von der Gaststätte, bzw. vom EKZ mit Lokalnamen, Tankstelle, Öffentl. Gebäude …..
3)Lokaladresse, genau!
4)Kennzeichnung (KZ) vor der Tür, Ja/Nein? Laut Gesetz? Welche?
Achtung, bei „KZ-R(Raucher)“: Wenn der Raum mit Theke mehr als 50 qm ist, dann die geschätzte qm Angabe mitteilen.
5) Im Lokal:
a)   Größe in qm geschätzt
b)   1-Raum? Mehr-Raum (=Wand mit Türe, Dichtungen, Türschließer)?
c)   Hauptraum NR. oder R? Kennzeichnung (lt. Gesetz?) sofort erkennbar bzw. falsch?
d)   Aschenbecher? Raucher?
e)   ggf. Kellner nach NR.-Raum fragen (größer als R.-Raum?)
Aus den Verstößen ergeben sich wiederkehrende Textblocks, sowie zusätzliche „Ergänzende Kommentare“ (siehe Anlage 1b)!

Abkürzungen:
RKZ: Richtige Kennzeichnung
KKZ: Keine Kennzeichnung
FKZ: Falsche Kennzeichnung mit z.B. R oder R/NR
qm: geschätzte Quadratmeter einschl. der Theke
NR: Nichtraucher
R: Raucher gesehen
NR: Nichtraucher
KRT: Keine Raumtrennung
AB: Aschenbecher auf den Tischen
GF: Geschäftsführer
K: Kellner
KI: Kellnerin

Fragen? kontakt@krebspatient.at

Unsere Anzeigen gehen an die entsprechende Behörde und abschriftlich an:

Alois Stöger diplome, BM. für Gesundheit
Dr. Reinhold Mitterlehner, BM. für Wirtschaft, Familie und Jugend
Rudolf Hundstorfer, BM. für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Herbert Tumpel, Arbeiterkammer Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Erich Foglar, Gewerkschafts-Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Androula Vassiliou, EU-Gesundheitskommissarin

PS: Nach ca. 4 Wochen fragen wir beim Amt über das Ergebnis der Erhebungen nach.
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Daher noch mehr anonyme Anzeigen durch couragierte Bürger in Österreich;

http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html
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« Antworten #1 am: August 02, 2009, 17:44:54 »

Raucher können Rauchen …..
.... in dafür vorgesehenen Lokalen, bzw. in  Nebenräumen.


Und sonst (ohne Gewähr):

Lt. § 7 AVG hat die Polizei die Ankündigung oder den Aufruf zu einer strafbaren Handlung, einschließlich Werbung zum Tabakkonsum zu erfassen und mit der Nämlichkeit lt. § 6 AVG unverzüglich der zuständigen Behörde (Magistrat, BH.) weiter zu leiten.
lt. § 14 Abs. 5 TG. ist der Raucher mit 100.- Euro, bei Wiederholung bis zu 1.000.- Euro zu bestrafen.

lt. § 25 VSG hat die Behörde von sich aus tätig zu werden (Magistrat, BH.), wenn Übertretungen bekannt bzw. zu erwarten sind.

lt. § 14 Abs. 4 TG. ist der Inhaber des Lokals und zusätzlich der Inhaber des EKZ mit je 2.000.-, bei Wiederholung mit bis zu 10.000.- Euro zu bestrafen.

lt. § 6 AVG hat die Polizei jegliche dieser Anzeigen entgegen zu nehmen und unverzüglich an die zuständige Behörde (Magistrat, BH.) weiter zu leiten.

TG= Tabakgesetz


Anonyme Anzeigen:
http://www.rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.php
oder per Email an kontakt@krebspatient.at


Rauchfreie Lokale:
www.rauchersheriff.at


Täglich 4 Passivrauchtote und 14.000 Rauchertote/Jahr in Österreich!


Selbsthilfegruppen "Krebspatienten für Krebspatienten"
kontakt@krebspatient.at
« Letzte Änderung: August 02, 2009, 17:52:06 von admin » Gespeichert



Daher noch mehr anonyme Anzeigen durch couragierte Bürger in Österreich;

http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html
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« Antworten #2 am: August 02, 2009, 17:47:37 »

Muster von automatisierten Anzeigen,
nach Eingabe unter
http://www.rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.php

oder Email an kontakt@krebspatient.at
laut
http://www.krebsforum.at/forum/index.php/topic,3496.msg9206.html#msg9206

1)Absender: Anonym
Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk
Karl-Borromäus-Platz 3
Service-Zentrum Landstrasse im Erdgeschoss
1030 Wien
Anzeige wegen Verletzung des Tabak Gesetzes
Lokalname: XYZ
Lokalort: Landstrasser Hauptstrasse XYZ, 1030 Wien
Datum: 27.04.2009 14:53:00
Es wurde beobachtet, dass diese Einraumgaststätte eine Kennzeichnung hat, die fälschlicherweise behauptet, es gäbe einen abgetrennten Nichtraucherraum. Weiters wurde beobachtet, dass in dieser Gaststätte geraucht wird, obwohl Einraumgaststätten über 50m2 rauchfrei sein müssen. Die (falschen) Kennzeichnungen sind zudem nicht laut Gesetz.
Abschrift:
Alois Stöger diplome, BM. für Gesundheit
Dr. Reinhold Mitterlehner, BM. für Wirtschaft, Familie und Jugend
Rudolf Hundstorfer, BM. für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Herbert Tumpel, Arbeiterkammer Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Erich Foglar, Gewerkschafts-Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Androula Vassiliou, EU-Gesundheitskommissarin

2)Absender: Anonym
Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk
Karl-Borromäus-Platz 3
Service-Zentrum Landstrasse im Erdgeschoss
1030 Wien
Anzeige wegen Verletzung des Tabak Gesetzes
Lokalname: XYZ
Lokalort: Landstrasser Hauptstrasse XYZ, 1030 Wien
Datum: 02.05.2009 14:44:00
Es wurde beobachtet, dass in dieser Gaststätte geraucht wird, obwohl ein Rauchverbot für
offene Gastronomie an öffentlichen Orten besteht. Des weiteren fehlt die vorgeschriebene
Kennzeichnung als Nichtraucherlokal.
Ergänzende Kommentare: Aschenbecher auf Tischen als Einladung zum Rauchen trotz grosser Rauchverbotsschilder an Eingangstür und Decke.
Abschrift:
Alois Stöger diplome, BM. für Gesundheit
Dr. Reinhold Mitterlehner, BM. für Wirtschaft, Familie und Jugend
Rudolf Hundstorfer, BM. für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Herbert Tumpel, Arbeiterkammer Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Erich Foglar, Gewerkschafts-Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Androula Vassiliou, EU-Gesundheitskommissarin

3)Absender: Anonym
Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk
Karl-Borromäus-Platz 3
Service-Zentrum Landstrasse im Erdgeschoss
1030 Wien
Anzeige wegen Verletzung des Tabak Gesetzes
Lokalname: XYZ
Lokalort: Radetzkystrasse XYZ, 1030 Wien
Datum: 06.05.2009, 19.00 Uhr
Es wurde beobachtet, dass diese Gaststätte nicht über die vorgeschriebene Kennzeichnung
verfügt. Weiters wurde beobachtet, dass in dieser Gaststätte geraucht wird, obwohl die
Gaststätte dem österreichischen generellen Rauchverbot unterliegt, da eine Ausnahme von
dieser eine entsprechende Kennzeichnung voraussetzt.
Ergänzende Kommentare: Am Lokal ist aussen keine korrekte Kennzeichnung auffindbar! Das
Lokal selbst besteht aus zwei Räumen, wobei diese nicht räumlich getrennt sind!
Der Hauptraum (inkl. Bar) befindet sich direkt bei Eingang und er wird nicht rauchfrei
geführt! Der Nichtraucherbereich befindet sich im hinteren Bereich des Lokals und nimmt
wesentlich weniger als 50% der Lokalfläche ein.
Abschrift:
Alois Stöger diplome, BM. für Gesundheit;
Dr. Reinhold Mitterlehner, BM. für Wirtschaft, Familie und Jugend
Rudolf Hundstorfer, BM. für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Herbert Tumpel, Arbeiterkammer Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Erich Foglar, Gewerkschafts-Präsident (Arbeitnehmerschutz)
Androula Vassiliou, EU-Gesundheitskommissarin
Gespeichert



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