Rauchsheriff
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Autor Thema: Recht auf meiner Seite ..............  (Gelesen 262 mal)
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« am: Februar 19, 2010, 03:16:40 »

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Kein-Schadensersatz-fuer-Paechter-article725159.html




Nichtraucherschutz: Kein Schadensersatz für Pächter


Der Rückgang von Rauchern in Europa hat auch die Zahl der Krebstoten verringert. (Bild: dpa)

Weniger Raucher, weniger Umsatz - mit diesem Argument wollte ein Gasstättenbetreiber seine Pacht kürzen.

Ein Gaststättenpächter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, weil in seinem Lokal nicht mehr geraucht werden darf. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Grundsatzurteil. Das Rauchverbot nach dem Erlass des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes sei "kein Mangel des Mietobjekts", für den der Verpächter einstehen müsste (Az.: 1 U 579/09). Das Gericht wies die Schadenersatzklage des Pächters ab, ließ jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu (BGH-Az.: XII ZR 189/09).

Im vorliegenden Fall hatte ein Gastwirt 2005 eine Gaststätte gepachtet, in der nach der damaligen Rechtslage geraucht werden durfte. Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes entfiel diese Möglichkeit, denn die Gaststätte erfüllt nicht die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten. Daraufhin wandte sich der Gastwirt an den Verpächter und verlangte wegen der aus seiner Sicht nur noch eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit Schadenersatz.

Freitag, 12. Februar 2010
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Daher noch mehr anonyme Anzeigen durch couragierte Bürger in Österreich;

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« Antworten #1 am: März 04, 2010, 12:45:17 »

Leider (noch) nicht auf Einhaltung des Nichtraucherschutzes,
obwohl es in einem gehen würde!
Daher sollten wir das bei jeder Gelegenheit fordern!


http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100304_OTS0043

Stadt Wien und Polizei: Lokalkontrollen 2010 gestartet
Utl.: 3. Bezirk bildete Auftakt zu umfassenden Überprüfungen =

   Wien (OTS) - In der Nacht auf Donnerstag wurden im Rahmen einer
gemeinsamen Behörden-Aktion von Magistrat und Polizei insgesamt 17
Lokale im 3. Wiener Gemeindebezirk überprüft. Koordiniert wurden die
Kontrollen vom Dezernat für Sofortmaßnahmen der Stadt Wien.

Zwtl.: Bilanz 2009: 800 Anzeigen

      Im Jahr 2009 wurden von der Stadt Wien, Polizei, Wiener
Gebietskrankenkasse und Finanzverwaltung in 16 gemeinsamen Aktionen
insgesamt 286 Lokale kontrolliert. Dabei wurden fast 800 Anzeigen
ausgestellt. 24 Betriebe wurden dabei noch an Ort und Stelle
geschlossen. Auch heuer setzt die Stadt Wien auf strengen Kontrollen.

Zwtl.: Ein Betrieb sofort geschlossen

     Im Zentrum der aktuellen Überprüfungen in Wien Landstraße - von
Magistrat, Polizei, Finanz und Wiener Gebietskrankenkasse - standen
Schwarzarbeit, Lärmbelästigung und unbefugte Gewerbeausübung. Das
Team KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) des
Finanzministeriums stellte sieben Anzeigen nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz aus. Die Mitarbeiter der
Gebietskrankenkasse konnten noch vor Ort drei Anmeldungen von illegal
Beschäftigten durchführen. Wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung,
wie etwa versperrte Notausgänge, wurden 6 Anzeigen ausgefertigt. Das
Marktamt stellte 9 Anzeigen aus, da etwa Preisauszeichnungen fehlten
oder hygienische Mängel vorlagen. Da ein Betreiber über keine
aufrechte Gewerbeberechtigung verfügte, wurde der betroffene Betrieb
kurzerhand geschlossen.
Im Zuge der aktuellen Lokalkontrollen überprüfte die Polizei
insgesamt 14 Personen.

Zwtl.: Weitere Aktionen folgen

     Wie auch bei den vorangegangenen Kontrollen in anderen Bezirken
reagiert damit die Stadt Wien, auf Beschwerden von Anrainern oder
ging Hinweisen des Bezirks und der Polizei nach. Weitere
Überprüfungen werden in allen Wiener Bezirken folgen. (Schluss) cwk

Rückfragehinweis:

~
   PID-Rathauskorrespondenz:
   www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
   Werner C. Kaizar
   Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
   Telefon: 01 4000-81087
   E-Mail: christoph.kaizar@wien.gv.at
« Letzte Änderung: März 04, 2010, 13:02:32 von admin » Gespeichert



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« Antworten #2 am: April 16, 2010, 22:14:47 »


Wie "Gut-Nichtraucher-Menschen" ins Leere laufen
von Roman David-Freihsl  |  31. März 2010, 21:08
Gastronomie-Vorsitzender Wilhelm Turecek erinnert an das Pickerl kleben
________________________________________
Gastronomie-Vorsitzender Wilhelm Turecek: Das österreichische Nichtrauchergesetz ist EU-weit ein toller Kompromiss und trotz aller Schwächen lebbar

Wien - „Versuchen wir den 1. Juli aufrecht durchzumarschieren", appelliert Wilhelm Turecek, der neue Vorsitzende der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer. Denn er ist überzeugt: Das österreichische Nichtrauchergesetz „ist EU-weit ein toller Kompromiss und trotz aller Schwächen lebbar".

Wenn also per 1. Juli die Übergangsphase vorbei ist und die Lokale mit mehr als 50 Quadratmetern Gastraum räumlich getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche haben müssen, sind aus Sicht Tureceks zwei Dinge entscheidend: „Dass alle ihre Pickerl kleben haben und dass sie in Nichtraucherbereichen keine Aschenbecher stehen haben. Wenn man diese zwei Punkte einhält, wird es weniger Strafverfahren geben, und die Gut-Nichtraucher-Menschen werden ins Leere laufen."

Beim Galamenü gab es ein Raus und Rein

Generell glaubt der Fachgruppen-Vorsitzende, dass die „Toleranz und Rücksichtnahme" durch das Nichtrauchergesetz zugenommen habe. Turecek erinnert sich beispielsweise an ein Galamenü, „da gab es zwischen den Gängen ein Raus und Rein, wie eine Karawane. Ich hab schon viel auf dem Buckel - aber so eine Völkerwanderung hab ich noch nie gesehen."

Gegen Radikalismus

Gleichzeitig ist Turecek „gegen jeden Radikalismus auf beiden Seiten. Es gibt Betriebsinhaber, die sind ein bisserl burschikos." Wenn ein Rauchgegner „reinkommt und fotografiert - das kann schlimm ausgehen, mit irgendwelchen körperlichen Schäden. So weit soll's nicht kommen."

20 Prozent der Unternehmen werden nicht überleben

Sollte es doch noch zu einem generellen Rauchverbot in Lokalen kommen, ist Turecek überzeugt, „dass 20 Prozent der Unternehmen die ersten eineinhalb Jahre nicht überleben". Mit dem jetzigen Gesetz stehe „die Ampel da. Aber wenn jemand trotzdem bei Rot über die Straße geht ..." Die Strafen seien ohnehin hoch. Ein Wirt in Favoriten etwa habe „alles falsch gemacht, was nur geht, die Strafen dreimal nicht von der Post abgeholt. Da geht es jetzt um eine Größenordnung von 5000 Euro."

 (Roman David-Freihsl, DER STANDARD Printausgabe 1.4.2010)
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