Rauchsheriff
September 07, 2010, 16:59:50 *
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News: 1. KREBSFORUM ÖSTERREICH unter www.krebsforum.at mit Selbsthilfegruppen Krebspatienten für Krebspatienten

A C H T U N G :  HIER  GEHT  ES  ZU  DEN  ANONYMEN  ANZEIGEN: www.RAUCHSHERIFF.at

 
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Autor Thema: Kärnten, wie schaut`s aus?  (Gelesen 817 mal)
Gesunde Luft
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« Antworten #15 am: Mai 07, 2010, 01:48:19 »

http://www.kleinezeitung.at/kaernten/villach/villach/2348596/ausgezeichnete-gesunde-betriebe.story

"Gesunde" Betriebe in Villach ausgezeichnet

Minister Stöger verlieh am Donnerstag in Villach, an sechs Unternehmen ein Gütesiegel. Diese sind besonders um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter bemüht.

Eine Jury wählte für die GKK sechs Betriebe aus, die sich durch Leistungen für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter auszeichnen. Gestern wurde ihnen durch Gesundheitsminister Alois Stöger die Gütesiegel überreicht.

Geehrt wurden: BKS Bank, BFI (Berufsförderungsinstitut), ISI (Institut für sozialwirtschaftliche Intervention), Klinikum Klagenfurt, die Stadt Villach und die Bundesforste. Sie haben durch Aktionen wie "Durch die Bank rauchfrei" oder "Xund & gscheit" "vielleicht das Leben einiger Mitarbeiter verlängert", wie BKS-Chefin Herta Stockbauer formulierte.

PS: Dortiges Video ansehen/anhören!

Kommentar:
Stöger - FRECHHEIT! Kein Nichtraucherschutz!

1) Klinikum Klagenfurt: Dutzende Anzeigen gegen das Klinikrestaurant, umsopnst. Dutzende Beschwerden ergingen an die Patientenanwaltschaft beim Einfahrtstor, umsonst!
2) Stadt Villach: Hunderte Anzeigen ergingen, teils an STADTEIGENE Objekte, umsonst!
3) Da hilft nur mehr eines: Dem Aufruf von Stöger Folge leisten und täglich anzeigen auf http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html
3a) Anschließender Schritt: http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?board=97.0
« Letzte Änderung: Mai 29, 2010, 00:51:19 von admin » Gespeichert
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« Antworten #16 am: Juni 22, 2010, 00:08:04 »

http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=407.msg1253#msg1253

« Letzte Änderung: Juni 25, 2010, 13:38:30 von admin » Gespeichert



Daher noch mehr anonyme Anzeigen durch couragierte Bürger in Österreich;

http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html
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« Antworten #17 am: Juni 25, 2010, 13:39:24 »

DAS wollte ich Komm. Rat Helmut Hinterleitner, Faak am See, Kärnten, immer schon mal sagen:
gastronomie@wko.at und sein persönlicher Geschäftsführer thomas.wolf@wko.at  oder WKO Fachverbände Gastronomie Tel. 05 909 00-3560

Hinterleitner? Wer ist das?
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=165.msg288#msg288

ORF Kärnten und Hinterleitner ff. http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=335.msg974#msg974

Anzeigen neu in Kärnten, 21.6.10
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=407.msg1253;topicseen#msg1253

Es geht uns auch um das Erhalten dieser österreichischen Regelung,
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=413.msg1279#msg1279

Kein Schutz Jugendlicher und Schwangeren?
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=254.msg1123#msg1123

Bei Stöger und Hinterleitner am „Runden Tisch“ mit News. Ausgabe 25.6.10
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=408.msg1254#msg1254

Neue Anzeigen, ff.:
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?board=84.0


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Daher noch mehr anonyme Anzeigen durch couragierte Bürger in Österreich;

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« Antworten #18 am: Juni 25, 2010, 13:41:43 »


Von: krebspatient-krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Dienstag, 29. Dezember 2009 09:59
An: 'gastronomie@wko.at'; 'christoph.leitl@wko.at'; 'thomas.wolf@wko.at'; 'martina.salomon@diepresse.com'; 'thomas.faustmann@orf.at'; 'christine.buchacher@orf.at'
Cc: 'heinz.fischer@hofburg.at'; 'michael.haeupl@wien.gv.at'; 'sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at'; 'oliver.birbaumer@wien.gv.at'; 'alois.stoeger@bmg.gv.at'; 'reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at'; 'Rudolf.Hundstorfer@bmask.gv.at'; 'herbert.tumpel@akwien.at'; 'erich.foglar@oegb.at'; 'androulla.vassiliou@ec.europa.eu'; 'Vladimir.Spidla@ec.europa.eu'; 'vaa@volksanw.gv.at'; 'werner.faymann@bka.gv.at'; 'josef.proell@bmf.gv.at'; 'eva.glawischnig-piesczek@gruene.at'; 'christine.marek@oevp-wien.at'
Betreff: WIR KLAGEN AN! Hilferuf an Herrn Bundespräsident Dr. Fischer! Österreich: Medien entdecken das Lügengerüst der ÖVP/WKO/WKW, das Lügengerüst stürzt ein!
Gesundes Neues Jahr 2010, wieder mit 11.000 Rauchertote und 1.029 Passivrauchtote (2008)!


An die
Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband Gastronomie
   Dr. Thomas Wolf
   Tel.: 05 90 900-3560
   E-Mail: gastronomie@wko.at

und weitere!

Siehe Berichte und Anlage!

Die WKO-Granden widersprechen sich um 100 %!

TT-Leitartikel: http://tt.com/tt/home/story.csp?cid=18130580&sid=57&fid=21

"Die Presse" - Leitartikel: Wer braucht dieses Tabakgesetz?, von Martina Salomon
Utl.: Ausgabe vom 29.12.2009
 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091228_OTS0106
   Wien (OTS) - Der Nichtraucherschutz funktioniert in Österreich
überhaupt nicht. Eine Gesetzesänderung ist nötig.
Versetzen Sie sich bitte zwanzig Jahre zurück: Wir befinden uns im
Großraumbüro, architektonisch gerade der letzte Schrei, heute schon
wieder überholt, ganz besonders diese schaurigen beigen
Cordsamtsofas. Aber was fällt Ihnen besonders auf? Mindestens die
Hälfte der Angestellten raucht regelmäßig am Schreibtisch.
Erstaunlicherweise stößt sich auch kein Nichtraucher daran. Heute
wäre das undenkbar - genauso, wie es in weiteren zwanzig Jahren
undenkbar sein wird, dass man beim Essen im Restaurant vom Nebentisch
angepofelt wird.
Da wir uns aber leider in Österreich ein Jahrzehnt nach der
Jahrtausendwende befinden, ist das der ganz normale Alltag. Denn das
seit 2009 geltende neue Tabakgesetz ist, mit Verlaub, einfach
Schrott. Daher ist es auch nicht besonders erstaunlich, dass sich
keiner ernsthaft daran hält und natürlich auch niemand den
zahlreichen Anzeigen nachgeht.
"Grundsätzlich" herrscht seit Jahresbeginn eigentlich Rauchverbot in
der Gastronomie, aber die Ausnahmen sind - typisch österreichisch -
recht zahlreich: Da darf es ein "Extrazimmer" für Raucher geben. Ist
dies räumlich unmöglich, obliegt es dem Wirt, ob er das Rauchen
gestattet. Das gilt jedoch nur, wenn der Gastraum weniger als 50
Quadratmeter misst. Ist er größer, darf wiederum der Wirt darauf
pochen, dass eine bauliche Trennung unmöglich ist. Kleine Kostprobe
des Gesetzestextes gefällig? "Als Ausnahme von diesem Rauchverbot
können in öffentlichen Einrichtungen, soweit es sich nicht um
bestimmte für Kinder und Jugendliche gewidmete Einrichtungen handelt,
und sofern eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten zur Verfügung
steht, Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist,
wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in den übrigen, mit
Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht
umgangen wird."
Wundern Sie sich jetzt wirklich noch, dass das Rauchen in
österreichischen Lokalen die Regel statt die Ausnahme ist?
Nichtraucherzonen, so es sie gibt, sind gern im lichtlosen Teil des
Lokals in der Nähe der Sanitäranlagen. "Überlasst das doch dem
Markt", sagen die Liberalen, die jede Verbotszone als
Freiheitsberaubung betrachten, die irgendwann zur allgemein
akzeptierten Totalentmündigung der Bürger führt. Dem lässt sich
entgegnen, dass die Freiheit des Einzelnen dort enden sollte, wo sie
die Freiheit anderer einschränkt - was beim Rauchen klar der Fall
ist. Der Markt hat in Österreich nämlich für die lautstarke
Minderheit der Raucher entschieden, was die Mehrheit der Nichtraucher
gefälligst (und im wahrsten Sinne des Wortes) zu schlucken hat.
Der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer
Österreich zeigte sich gestern mit dem Gesetz übrigens hochzufrieden.
Kein Wunder: Es hat sich ja für die Wirte so gut wie nichts geändert.
Der Gesundheitsminister (er heißt Alois Stöger, wenn Ihnen der Name
jetzt partout nicht einfällt) will die Gesetzesfolgen indessen
evaluieren lassen. Und er ist, wie er gesteht, sogar ein bisschen
"ärgerlich", weil er den Nichtraucherschutz in Österreichs
Gastronomie im internationalen Vergleich "leider im unteren Drittel"
sieht. In anderen Ländern herrsche mehr Klarheit, da es dort in
Gaststätten generell nicht gestattet ist zu rauchen, sagt Stöger.
Wie wär's, Herr Gesundheitsminister, wenn wir das hierzulande genauso
praktizierten? Es böte sich sogar eine "österreichische Lösung" an,
die weniger hart als zum Beispiel jene in Italien wäre: In
Gasthäusern könnte rigoroses Rauchverbot gelten, im Kaffeehaus (falls
dort nicht warmes Essen serviert wird) darf in einem
Übergangszeitraum noch ein paar Jährchen gepafft werden, in Bars
herrscht Rauchfreiheit. Schließlich ist es in Österreich kälter als
beim südlichen Nachbarn, wo man unter netten Heizschirmen auch im
Winter draußen steht. Angeblich ist das nicht nur für einen Flirt gut
- sondern auch der Gesundheit zuträglich, wie neue Studien
eindrucksvoll zeigen. Die Zahl der Krankheiten durch
Nikotinmissbrauch hat sich in Staaten mit strengen Tabakgesetzen
nämlich deutlich reduziert.
Letztlich macht Gelegenheit Diebe, und es wird weniger geraucht, wenn
der Aufwand dafür zu groß ist. Folgerichtig ist Österreich
Weltmeister bei der Zahl jugendlicher Raucher, wie eine OECD-Studie
kürzlich gezeigt hat. Rauchen macht zwar, wie jedermann weiß, alt,
faltig und krank. Aber das ist einem mit 15 relativ wurscht. Und
lässig an der Zigarette ziehen kann man im Raucherparadies Österreich
ja überall - noch.
Rückfragehinweis:
   chefvomdienst@diepresse.com


http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091228_OTS0079
Ein Jahr Nichtraucherschutz-Gesetz: Österreichisches Modell deutlich besser als sein Ruf
Utl.: Hinterleitner: Zwei Drittel sind mit Nichtraucherschutz-Lösung für die heimische Gastronomie zufrieden - Gesetzliche Übergangsfrist bis 30.6.2010 muss respektiert werden
   Wien (OTS/PWK) - (PWK1014) - Ein Jahr nach Inkrafttreten des
Nichtraucherschutz-Gesetzes für die heimische Gastronomie ziehen die
Gastwirte in Österreich Zwischenbilanz: "Für viele von uns hat das
Gesetz in seinem ersten Jahr auch Investitionen und Umstellungen im
Betrieb bedeutet. Aber die Zufriedenheit der Gäste ist die
Anstrengungen wert. Denn laut einer repräsentativen Erhebung des
Market-Institutes erachten 63 Prozent aller Befragten - unabhängig
davon ob es sich bei den Befragten um Raucher oder Nichtraucher
handelt - die österreichische Lösung für gut", ist Helmut
Hinterleitner, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), überzeugt.
   Rechtsicherheit für die Gastronomen überlebenswichtig
Dass einzelne Politiker das Gesetz zuletzt wieder in Frage stellen
wollten und selbsternannte Nichtraucher-Sheriffs nach wie vor Wirten
auflauern und Gäste zum Denunziantentum auffordern sind in den Augen
der Interessensvertretung überhebliche und unverhältnismäßige
Angriffe auf die durch die Wirtschaftskrise ohnehin stark getroffene
österreichische Gastronomie. "Beunruhigen lassen wir uns durch diese
Querschüsse einer Handvoll militanter Nichtraucher allerdings ohnehin
nicht. Denn der Gesundheitsminister wird nicht müde, angesichts
solcher Forderungen die Beständigkeit des österreichischen
Nichtraucherschutz-Gesetzes zu bestätigen. Gerade erst Anfang
Dezember, anlässlich der Diskussion um die EU-Empfehlung zu einem
Rauchverbot auch im Freien, hat Minister Stöger die im Tabakgesetz
vorgesehenen Ausnahmen vom Rauchverbot für die Gastronomie
ausdrücklich bekräftigt", betont Hinterleitner.
   Ende der Übergangsfirst bleibt abzuwarten
Für Erfolgsmeldungen zur abgeschlossenen Umsetzung des
Nichtraucherschutz-Gesetzes in der heimischen Gastronomie ist es
allerdings noch sechs Monate zu früh. Am 30. Juni 2010 endet die
gesetzliche Übergangsfrist für größere Betriebe mit nur einem
Gastraum, die bis dahin das Rauchen für die Dauer der nötigen
Umbaumaßnahmen noch erlauben dürfen. Erst nach Ablauf dieser Frist
kann erhoben werden, wie viele der heimischen Gastronomen das Gesetz
tatsächlich befolgen, wozu der Fachverband Gastronomie seine
Mitglieder bei jeder Gelegenheit dringend auffordert. Die große
Mehrheit der Betriebe hat die Umstellung nach Einschätzung der
Wirtschaftskammer aber ohnehin bereits erfolgreich durchgeführt.
   Internationaler Trend geht in Richtung der österreichischen Lösung
Im Gegensatz zu den Bestrebungen der EU, die im Gesundheitsbereich
nur Empfehlungs- aber keine Weisungsbefugnis an die Mitgliedsstaaten
hat, entwickelte sich der reale Trend in Mitteleuropa 2009 angesichts
der massiven Auswirkungen von generellen Rauchverboten auf die
Gastronomie und Unzufriedenheit bei den Gästen in die Richtung der
österreichischen Lösung. Vor allem in Deutschland wurden die
entsprechenden Gesetze in den meisten Bundesländern 2009 wieder
aufgeweicht. So wurde in Bayern das Gesetz nach vielen Monaten der
Debatten gelockert - seit 1. August darf in kleineren Lokalen und
Nebenräumen wieder geraucht werden, Mitte 2010 soll möglicherweise
über die endgültige Lösung eine Volksabstimmung entscheiden. Eine
Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie nahm auch die Regierung
des benachbarten Kroatiens angesichts massiver Umsatzeinbrüche vor.
In Tschechien müssen seit 1. Juli Restaurants (jeder Größe) wieder
lediglich kennzeichnen, ob sie ein Nichtraucher- oder Raucherlokal
sind, nachdem das Rauchen in Gaststätten zuvor schon generell
verboten war. Griechenland hat sich 2009 das österreichische Modell
zum Vorbild genommen - auch hier dürfen sich seit 1. Juli Lokale
unter 70 Quadratmeter entscheiden, ob sie Nichtraucher- oder
Raucherlokal sind. (JR)
Rückfragehinweis:
   Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband Gastronomie
   Dr. Thomas Wolf
   Tel.: 05 90 900-3560
   E-Mail: gastronomie@wko.at
-----------------------------------------------------------------------------------

Von: krebspatient-krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Dienstag, 29. Dezember 2009 02:03
An: 'heinz.fischer@hofburg.at'
Cc: 'michael.haeupl@wien.gv.at'; 'sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at'; 'oliver.birbaumer@wien.gv.at'; 'alois.stoeger@bmg.gv.at'; 'reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at'; 'Rudolf.Hundstorfer@bmask.gv.at'; 'herbert.tumpel@akwien.at'; 'erich.foglar@oegb.at'; 'androulla.vassiliou@ec.europa.eu'; 'Vladimir.Spidla@ec.europa.eu'; 'vaa@volksanw.gv.at'; 'werner.faymann@bka.gv.at'; 'josef.proell@bmf.gv.at'; 'eva.glawischnig-piesczek@gruene.at'; 'christine.marek@oevp-wien.at'; 'thomas.faustmann@orf.at'; 'christine.buchacher@orf.at'
Betreff: Hilferuf an Herrn Bundespräsident Dr. Fischer! 2009: 14.000 Rauchertote + 1.400 Passivrauchtote! Hans Rauscher, a la Hans Moser: da evaluieren wir halt! 67,87 % wünschen ein generelles Rauchverbot!
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Fischer,

nachdem unser Gesundheitsminister weiterhin zusieht, wie täglich 3 bis 4 Passivrauchtote zu beklagen sind, es unserem Bundeskanzler nicht gelingt den Nichtraucherschutz zur Chefsache zu erklären, ersuchen wir Sie, für uns das Volk, für generell rauchfreie Lokale zu sorgen.
Zwei Drittel der Österreicher wünschen generell rauchfreie Lokale (siehe unten). Denn der tödliche Tabakrauch ist nicht nur Schuld an Schlaganfall, Herzinfarkt, Diabetes, Asthma, Allergien etc., sondern auch verantwortlich für 50 % aller Krebsarten! Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, um - nach Tausenden Lokalbesuchen - unsere Analyse in der Anlage zu lesen.

37.000 Krebsneuerkrankungen, 17.000 Krebstote, 14.000 Rauchertote, 1.400 Passivrauchtote müssen deutlich reduziert werden. Unvorstellbares Leid bei Betroffenen, Angehörigen, Verwandten, Bekannten erleben wir als ehrenamtlich und gemeinnützig tätige, selbst Betroffene, bei den Treffen der Selbsthilfegruppen und bei Besuchen im Krankenhaus.

Danke im Voraus für Ihr persönliches Bemühen zum Wohle der gesamten Bevölkerung!

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Erlacher, Krebspatient
       
                         K f K
  Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                     Österreich
    Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Initiative Rauchfreie Gaststätten: www.sis.info
Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
    Tel. 01-577-2395, Mobil 0650-577-2395
kontakt@krebspatient.at  www.krebsforum.at
    Dietmar Erlacher, Bundesobmann

Der Standard, Einserkastl RAU, Evaluierung
28. Dezember 2009, 20:17
Schutz der Nichtraucher: Schön, dass wir nun erfahren, wie bei uns Gesetze zustande kommen
"Evaluieren" ist so ein neumodernes Wort. "Evaluieren" heißt unter anderem, man schaut, ob dasselbe alte Dings, das man seit Jahren macht, auch wirklich für irgendetwas gut ist. Es kann natürlich auch heißen, dass man etwas oder jemanden, das/den man sowieso loswerden möchte - in einer Firma, in einer Institution -, ganz objektiv evaluiert, bis man sagen kann: passt nicht, muss weg. Es kann aber auch sein, dass man eine Maßnahme gesetzt hat, von der man gleich wusste: Das wird nichts. Man hat es halt trotzdem getan - aus Bequemlichkeit, weil einem nichts anderes eingefallen ist oder weil man irgendwelchen (politischen) Zwängen folgte.
Eine solche Maßnahme war das Gesetz zum (angeblichen) Schutz der Nichtraucher: aus politischer Feigheit völlig verhatscht konstruiert. Nun will Gesundheitsminister Stöger "evaluieren". Man habe den Wirten zuliebe einen Kompromiss gemacht, aber sie hielten sich nicht einmal daran, sagt er.
Schön, dass wir so nun erfahren, wie bei uns Gesetze zustande kommen: Am wichtigsten war die Wirte-Lobby. Und nun evaluiert mal schön, warum bei uns der Blödsinn nie gleich als Blödsinn erkannt wird. (Hans Rauscher/DER STANDARD, Printausgabe, 29.12.2009)


http://steiermark.orf.at/stories/412368/1873325/result
 

Die Presse: http://diepresse.com/home/panorama/rauchen/530017/index.do?_vl_backlink=/home/index.do
und: http://diepresse.com/home/panorama/rauchen/530035/index.do?parentid=797035&act=2&isanonym=null#kommentar797035
Der Standard: http://derstandard.at/1259282731356/Rauchverbot-in-Lokalen-Stoeger-droht-Wirten-mit-steiferer-Brise
Kleine Zeitung: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/chronik/rauchen/2249675/nichtraucherschutz-unteren-drittel.story
Kurier: http://www.kurier.at/nachrichten/1965921.php
Heute: http://www.heute.at/news/oesterreich/bundeslaender/Nichtraucherschutz-Gesetz-wird-ueberprueft;art1303,182112
http://orf.at/ticker/editorial.html

Hier das unverschämte, „unrichtige“ Interview auf Ö1 mit Hinterleitner.
http://oe1.orf.at/konsole/otoninfo?id=117155 



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« Antworten #19 am: Juni 25, 2010, 14:21:56 »

Krebspatienten für Krebspatienten
Initiative Rauchfreie Gaststätten                                                  
1220 Wien, Steigenteschg. 13/1/46, Tel. 0650-577-2395
www.krebsforum.at und www.sis.info.
                  

                                                          
                                 25.1.2010


Sehr geehrte Damen und Herren
als Vertretung von Fernsehen, Radio und Printmedien!

Hiermit möchten wir Sie einladen zur …….
      

Pressekonferenz:  

„Todbringender Tabakrauch - Prävention - Keine Rauchfreien Gaststätten“

Zeit:
Mittwoch 27.1.2010, 10.30 Uhr

Ort:
Landeskrankenhaus, Seminarraum Chirurgie, 3. Baustufe, Nikolaigasse 43, 9500  Villach

Teilnehmer:

Prim. Dr. H. Wimmer, LKH Villach, Vorstand der Internistischen Abt.

OA. Dr. Boris Fugger, LKH Villach, Interne Abt., Lungenerkrankungen, Schlaflabor

Dr. Silvia Wieser, Kärntner GKK, Raucherentwöhnung, Prävention

Dr. Peter Kaiser, Kärntner Landesrat für Gesundheit

Wally Rettl, Vizebürgermeisterin und Gesundheitsstadträtin, Villach  

Sabine Trink, Magistrat Villach

Moderation: Dietmar Erlacher, Krebspatient, Bundesobmann von „Krebspatienten für Krebspatienten“

Grußworte: werden vorgelesen


Besten Dank für die Vorbereitungsarbeiten und Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen        

Dietmar Erlacher, KR.



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Krebspatienten für Krebspatienten
Initiative Rauchfreie Gaststätten                                                  
1220 Wien, Steigenteschg. 13/1/46, Tel. 0650-577-2395
www.krebsforum.at und www.rauchersheriff.at                  


                                                          
Sehr geehrte Damen und Herren!                        20.1.2010
Sehr geehrte Vertreter der Medien!

Seit einem Jahr gibt es ein neues Tabakgesetz. Die Hoffnung, dass es in Österreich nun endlich auch einen funktionierenden Nichtraucherschutz geben wird, war groß. Doch bereits nach wenigen Wochen wurde diese Hoffnung wieder einmal bitter zerstört: In den Lokalen wurde gequalmt wie eh und je.

Als Leiter des Vereins der bundesweiten Selbsthilfegruppen „Krebspatienten für Krebspatienten“ wurde ich deshalb immer wieder darauf angesprochen dieses Thema aufzugreifen, schließlich war bei einer überwie-genden Zahl unserer Mitglieder der Tabakrauch mit 68 kanzerogenen Stoffe die auslösende Ursache.

Im März 2009 fanden sich Krebspatienten, Ärzte, Studenten, Lungenkranke und zahlreiche Sympathisanten zusammen, um den fehlenden Nichtraucherschutz nachzuweisen. Das Ergebnis war katastrophal. Im Wiener Innenstadtbereich fehlte in mehr als 90% der Lokale der Nichtraucherschutz. Es folgten dann 11 Presse-konferenzen bundesweit. Die Verstöße wurden gesammelt und zur Anzeige gebracht. Das Ergebnis war in allen Landeshauptstädten gleich schlecht. In den Landgemeinden war dies noch unbefriedigender.

Mitte des Jahres mehrten sich die Hinweise, dass trotz dieser Anzeigenflut weiter geraucht wurde. Unsere Nachkontrollen ergaben ein nahezu unverändertes Bild. Die Vertreter der Sparte Gastronomie in der WKO machten dafür die aufschiebende Wirkung der Ansuchen um einen Umbau verantwortlich, also konzen-trierten wir uns nun auf die öffentlichen Bereiche, da hier das Rauchverbot bereits seit 2005 ohne Ausnahmeregelung gültig ist. Auch hier nahezu identisches Ergebnis: Mehr als 80% der Lokale in Einkaufszentren erlauben weiterhin das Rauchen.

Schließlich blieb nur mehr die Frage offen: Warum zeigten die tausenden Anzeigen bisher keinen Erfolg? Gespräche mit Vertretern der Behörden, dem Ministerium und der Volksanwaltschaft brachte die Wahrheit ans Licht: Anzeigen werden meist nicht als Einzeldelikt behandelt, sondern „gesammelt“; das Gesetz ist hier nicht ausreichend klar. Die Höhe der Strafe beträgt oft nur 100 Euro, oder knapp darüber, auch bei wiederholten Strafen. Die Anzeigen bleiben auf manchen Ämtern lange liegen, rund 6 Monate; Anzeigen die wir bei einer Pressekonferenz übergeben haben, verschwanden sogar.

Für uns ist klar, dass das Gesetz vollständig versagt hat. Auch im vergangenen Jahr starben in Österreich wieder mehr als 11.000 Raucher und mehr als 1.000 Passivraucher vorzeitig an den Folgen des tödlichen Tabakrauches. Es ist beschämend, dass die Politik einfach nur zusieht und zuwartet.

Wir freuen uns über das wachsende öffentliche Interesse. Weiterhin rufen wir auf zur Beteiligung an der von Gesundheitsminister Stöger initiierten anonymen Volksbefragung, auf www.sis.info  
Und im Internet formiert sich eine breite Masse, die ein Volksbegehren einleiten möchte. Wir empfehlen der Politik, die Zeichen der Zeit zu sehen. Wir denken, dass lediglich ein generelles Rauchverbot in allen Lokalen zu einem wirksamen Nichtraucherschutz führen wird, und der Zeitpunkt diese Notwendigkeit endlich durchzusetzen ist JETZT!

Dietmar Erlacher, Krebspatient, KfK Bundesobmann,
Leiter der „Initiative Rauchfreie Gaststätten“


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Analyse bezüglich des Versagens des Tabakgesetzes:
Rechtliche Hintergründe und psychologische Hemmschwellen

Seit etwa einem Jahr gilt in Österreich ein neues Tabakgesetz, welches implizit einen guten Nichtraucherschutz gewährleisten soll. Nichtraucherschützer haben permanent darauf hingewiesen, dass trotz zahlreicher Anzeigen noch immer fast überall geraucht wird. Ich denke es ist für jeden klar, dass es für tabaksensitive Personen, Krebskranke, Herz- Lungenkranke, Schwangere, Kinder und Jugendliche keinen Unterschied macht, ob z.B. in Einkaufszentren 70 oder 80 Prozent der Lokale verraucht sind (Anm.: Hier gilt das Tabakgesetz bereits seit 1.1.2005, und zwar ohne Übergangsregelung). Auch wenn Vertreter der Gastronomen das Gegenteil behaupten: eine geringfügige Verringerung ist kein Erfolg! Ein funktionierender Nichtraucherschutz bedeutet doch, dass die gesetzlichen Bestimmungen in zumindest 90% eingehalten werden, anstatt dass sie in einem nahezu ähnlich hohen Prozentsatz ignoriert werden! Obwohl das Versagen des Gesetzes jetzt bereits so offensichtlich ist, wird von Minister Stöger nun erst die Einhaltung des Gesetzes evaluiert.
Wir denken, es ist an der Zeit darüber nachzudenken woran dieses Gesetz scheiterte.

Psychologische Hemmschwellen:

Die Hauptursache für das Versagen des Gesetzes sehen wir in der widersinnigen Lage der Beweislast. Die Leidtragenden und Opfer müssen sich selbst um die Schaffung einer rauchfreien Umgebung kümmern, die Verursacher müssen erst dann aktiv werden, wenn sie durch eine Anzeige dazu aufgefordert werden (und selbst dann ist Ignoranz lange Zeit finanziell lohnender,  siehe auch rechtliche  Hintergründe).
Lassen Sie mich die Situation durch Vergleiche klar machen:
Es ist etwa so unfair als würde man einem Rollstuhlfahrer sagen, er möge sich um eine rollstuhlgerechte Umgebung selbst kümmern.
Es ist fast so als würde man einem Opfer eines Verbrechens sagen, es möge den Täter selbst fangen und zur Polizei bringen.
•   Es ist tabaksensitiven Personen und damit den Opfern des Tabakrauchs nicht zuzumuten, dass sie die Durchsetzung des Gesetzes durch eine Anzeige einfordern müssen! Nichtraucher wollen ein Lokal aufsuchen um dort zu konsumieren, und nicht anzeigen. Wenn ein Lokal durch eine namentlich bekannte Person angezeigt wird, dann wird diese Person dort wohl kaum als Gast gerne gesehen werden.
•   In ländlichen Gegenden sind Anzeigen aufgrund der fehlenden Anonymität nahezu undenkbar. Das spiegelt sich dort im weitgehend fehlenden Nichtraucherschutz.
•   Tabaklobbyisten und Gastronomen tun auch alles dafür um potentielle Anzeigende als Denunzianten und Blockwarte dastehen zu lassen. Medien übernehmen diese Aussagen oft unkritisch.
•   Anonyme Meldungen sind nicht effektiv ( siehe auch rechtliche  Hintergründe). Es gibt keine selbsttätigen Kontrollen durch die Behörden. Nach einer anonymen Meldung ist zunächst eine amtswegige Erhebung erforderlich, erst danach kann gestraft werden. Wenn ein Verstoß nicht bewiesen werden kann, muss das Verfahren eingestellt werden. Ein zwischenzeitlicher anonym gemeldeter Verstoß führt ebenfalls nicht zu einer Strafe. Anzeigende werden von den Behörden vorgeladen. Die Anzeigen bleiben oft lange unbearbeitet liegen. Man sieht deshalb keine Änderungen.
Einige Nichtraucherschützer gaben deshalb bereits frustriert auf.
•   Mehrere Nichtraucherschützer haben angeboten, Meldungen auch anonym weiter zu leiten. Sie werden von Tabaklobbyisten in unfairer Weise ins rechte Eck gestellt. Es gab Androhungen von Gewalt, eine lebensgefährdende Manipulation an einem Auto und sogar eine Morddrohung. Mehrfache Anzeigen diesbezüglich führten bisher zu keinem Ergebnis.
Rechtliche Probleme und Hintergründe

Nachdem bereits einige 1000 Anzeigen eingegangen sind und von den Behörden bestätigt wurden, wäre es doch zu erwarten, dass das Gesetz merkbare Auswirkungen zeigt. Nach etwa einem halben Jahr erhielten wir zahlreiche Hinweise aus ganz Österreich, dass trotz mehrfacher - auch nicht anonymer - Anzeigen in den Lokalen noch immer geraucht wird.
Die WKO behauptete, dass das an den zahlreichen Anträgen auf Umbau liegen würde.
Wir konnten das nicht glauben, ab diesem Zeitpunkt konzentrierten wir uns deshalb auf Lokale in denen das Gesetz bereits jetzt ohne Übergangsfrist gilt, speziell auf Einkaufszentren und andere öffentliche Gebäude. Auch hier wird geraucht. Wir nahmen Kontakt auf zu verschiedenen Behörden und baten um Rechtsauskunft. Die Auskünfte sind widersprüchlich:
•   Von Seiten des Ministeriums wurde uns wiederholt versichert (Zitat):
„Ein Verstoß gegen das TabakG ist jeweils als Einzeldelikt anzusehen“.  
•   Ein zuständiger Jurist der Wiener Magistrate relativierte diese Aussage stark.
•   Schließlich erhielten wir ein Schreiben der Volksanwaltschaft (Dr. Kostelka), dessen Inhalt uns mehr als nur erstaunte.

Hier einige Zitate aus dem Schreiben der Volksanwaltschaft (z.T. gekürzt aber sinngemäß):
•   „Ob eine Verwaltungsübertretung gegen das Tabakgesetz ein Einzel- oder Dauerdelikt darstellt, hängt vom konkreten Verstoß ab und ist mangels höchstgerichtlicher Judikatur zum Tabakgesetz und mangels gesetzlicher Determinierung schwierig abzugrenzen.“
o   Anm.: Wir vermuten, dass man im Behördenbereich eher von einem Dauerdelikt oder fortgesetzten Delikt ausgeht, denn laut einer Meldung der Presse führten unter 2000 Anzeigen nur 200 zu einer Strafe!
•   „Bei der Strafbemessung hat die Behörde innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens durch eine Ermessensentscheidung die Strafordnung und deren Ausmaß festzulegen…Ob nun die Strafhöhe mit € 200,-- angemessen ist, muss im konkreten Einzelfall an Hand der geschilderten Kriterien überprüft werden und kann nicht generell beauskunftet werden.“
o   Anm.: Nach unseren Informationen liegen Strafen zurzeit meist im Bereich weniger hundert Euro. Auch bei einem ununterbrochen fortgesetzten Verstoß (so wie das meist der Fall ist) wird keine hohe Strafe verhängt. Wenn aber lediglich etwa ein Mal pro Monat eine relativ geringe Strafe verhängt wird, dann ist die abschreckende Wirkung nicht vorhanden, im Gegenteil der Verstoß bringt sogar einen großen wirtschaftlichen Vorteil.
•   „Eine bloße (Anm.: anonyme) Meldung einer möglichen Verwaltungsübertretung … rechtfertigt die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen Lokalbesitzer für sich alleine noch nicht…Wenn sich aus einer derartigen Meldung keine … verwertbaren Beweise… ergeben, müssen einleitende Ermittlungsschritte nämlich erst gesetzt werden. Verfahren sind dabei immer dann einzustellen, wenn dem Beschuldigten die zur Last gelegte Tat nicht nachgewiesen werden kann.“
o   Viele Anzeigen erfolgen aus den oben genannten Gründen anonym. Zudem haben nicht anonyme Anzeigen oft eine zeitaufwendige Vorladung der zuständigen Behörden zufolge, auch dann wenn vom Anzeigenden bereits klar erklärt wurde: „Mehr als in der Anzeige steht, kann ich auch mündlich nicht kundtun!“.

Es ist nahezu unmöglich Raucher zu strafen.
•   Raucher müssen sich gegenüber anderen Gästen nicht ausweisen, die Polizei ist nicht zuständig. Die Beamten der Magistrate oder Bezirkshauptmannschaften verlassen das Amt nicht. Rauchen ist also für den Raucher weiterhin ungestraft möglich. Uns ist keine einzige erfolgreiche Anzeige gegen einen Raucher bekannt. Das Totalversagen in diesem Bereich wurde uns von verschiedenen Seiten mehrfach bestätigt.
Probleme für die Gastronomiebesitzer

Dass das Gesetz zu einer unfairen Wettbewerbsverzerrung führt wurde bereits öfter thematisiert, zu unterschiedlich sind die Bestimmungen für große und kleine Lokale, bzw. für Lokale im öffentlichen Bereich (z.B. Einkaufszentren) und Lokale außerhalb davon. Von Seiten der Wirtschaftskammer wird immer wieder mit den enormen finanziellen Verlusten argumentiert, die ein Rauchverbot mit sich bringt. In gewisser Weise stimmt das tatsächlich: Ein fehlendes generelles Rauchverbot mit unzureichender Kontrolle zwingt die Gastronomen regelrecht das Gesetz zu brechen.
•   Gastronomen und sogar ein Einkaufszentrum informierten uns über hohe finanzielle Verluste, wenn sie ihre Lokale rauchfrei machten, vor allem deshalb weil das Nachbarlokal das Gesetz einfach ignoriert bzw. nicht rauchfrei machen muss. Wenn aber die gesetzestreuen Lokale indirekt finanziell bestraft werden, weil dann ihre Kundschaft ausbleibt, dann werden sie aufgrund des entstehenden wirtschaftlichen Drucks gezwungen das Gesetz ebenso zu ignorieren. Zum Teil werden die Gäste sogar bewusst falsch informiert. Einige Lokale in Einkaufszentren werben mit dem Hinweis: „Rauchen im Lokal erlaubt.“ Dies entspricht einem Aufruf zum Gesetzesbruch! Diesbezügliche Anzeigen waren bisher ebenfalls erfolglos.
•   Länder mit einem streng kontrollierten generellen Rauchverbot haben dieses Problem nicht. Die wirtschaftlichen Bedingungen sind dort für alle gleich, und nach einer kurzen Übergangszeit kommen auch rauchsensitive Personen wieder in die Lokale.
Vertreter der Wirtschaftskammer schüren hier allerdings irrationale Ängste.
•   Anzeigen belasten die Gastwirtschaft zusätzlich, es ist doch unzumutbar diesem Wirtschaftszweig weiter Belastungen aufzuhalsen, nur weil die zuständigen Politiker nicht mutig genug waren ein funktionierendes Gesetz zu schaffen.
•   Umbauten können schnell nutzlos werden, denn es ist zu erwarten dass die EU ein generelles Rauchverbot durchsetzen wird. Obwohl zahlreiche Gastronomen einen Umbau angekündigt haben, hat kaum jemand tatsächlich damit begonnen. Spätestens ab Juli 2010 ist also eine weitere extreme Anzeigenflut zu erwarten.
•   Das Personal in Gastronomiebetriebe wird noch immer nicht geschützt.
Es ist absolut unannehmbar, dass man die Gesundheit des Personals opfert für die Einnahmen der Lokalbesitzer.

Probleme für die zuständigen Behörden (Magistrate / Bezirkshauptmannschaft)

•   Behörden können oder wollen nicht selbsttätig kontrollieren. Nachkontrollen nach einem Strafbescheid gibt es nicht, der Lokalbesitzer kann also weiterrauchen lassen. Die direkte abschreckende Wirkung einer jederzeit möglichen Kontrolle fehlt.
•   Andere Auflagen, die Lokalbesitzer ebenso erfüllen müssen (Hygienevorschriften, Brandschutz…), werden vergleichsweise gut eingehalten. Offensichtlich schafft aber das Tabakgesetz nicht die gleichen zwingenden Voraussetzungen wie für andere Bereiche. Wenn aufgrund eines schwachen Gesetzes und trotz tausender Anzeigen weiterhin geraucht wird, wie viele Anzeigen wird es dann noch brauchen, bis die meisten Lokale rauchfrei sind? Das führt zu einer starken Belastung der Behörden.
•   Für die Behörden macht es keinen Sinn, wenn die Meldung eines Verstoßes aus den oben genannten Gründen anonym erfolgt. Der Aufwand wird dadurch viel größer, Strafverfügungen können so leicht beeinsprucht werden, die Effektivität sinkt weiter.
•   Behörden kontrollieren während der Bürozeiten, geraucht wird aber vorwiegend mittags und abends. Viele Wirte sind dazu übergegangen Aschenbecher lediglich auf Bitte des Gasts auszugeben. Es ist leicht den Verstoß zu leugnen, wenn erst Wochen später das Lokal kontrolliert wird und tagsüber ein scheinbar rauchfreies Lokal vorgefunden wird.
Probleme in der Kooperation mit den Behörden

•   Anzeigen die bei einer Pressekonferenz übergeben wurden sind „verschwunden“.
•   Einige aktive Nichtraucher berichteten, dass Behörden anonyme Anzeigen nicht entgegennehmen wollten. In mehreren Fällen wurden stattdessen „Gespräche“ mit den Lokalbesitzern empfohlen (solche Gespräche führten wir zwar oft, aber akzeptable Ergebnisse blieben meist aus.)
•   In einem besonders krassen Fall wurden wir schroff darauf hingewiesen, dass laut AVG die Meldungen nicht unverzüglich, sondern lediglich innerhalb von 6 Monaten bearbeitet werden müssen. Meldungen bleiben also ev. lange unbearbeitet liegen.



Probleme für die Bevölkerung

•   Es gibt noch immer keinen funktionierenden Nichtraucherschutz!
•   Die schlechte Vorbildwirkung auf Kinder und Jugendliche ist noch immer vorhanden. Österreich hat einen extremen Anteil an rauchenden Kindern und Jugendlichen. Es ist nicht vorgesehen, dass zumindest dieser Teil der Tabaksteuer für die Tabakprävention zur Verfügung gestellt wird, da er ja eigentlich widerrechtlich eingenommen wurde, weil der Jugendschutz missachtet wurde.
Eine funktionierende Tabakprävention fehlt weitgehend in Österreich.
•   Die Raucher selbst sind die größte Gruppe der Opfer.
14.000 Raucher sterben jährlich vorzeitig. Regierungsvertreter heuchelten,
dass man ein Gesetz schaffen wollte, welches alle Gruppen berücksichtigt.
Ein schwaches Gesetz schadet jedoch in erster Linie den Rauchern selbst.


Fazit:

Das Tabakgesetz ist gescheitert. Die österreichische Bevölkerung verdient es,
nicht mehr länger an der Nase herumgeführt zu werden.

Nur ein generelles Rauchverbot, das von den Behörden selbsttätig kontrolliert wird und bei Verstößen sofort zu empfindlichen Strafen führt kann einen funktionierenden Nichtraucherschutz garantieren. Bei fortgesetzter Ignoranz der Wirte braucht es einen gesetzlichen Weg, der die Rauchfreiheit schlussendlich erzwingt. Von Seiten einiger Behörden wurde hier die Bedrohung mit dem Verlust der Konzession vorgeschlagen.
•   Ein System mit Anzeigen durch die Opfer eines Verstoßes ist unfair, für alle Beteiligten zermürbend und mit Nachteilen verbunden. Anzeigen werden von der Bevölkerung nicht wirklich positiv gesehen und führen zu keinem Nichtraucherschutz.

Die Einmischungen der Tabaklobbyisten und Vertreter der Gastronomen haben dieses Gesetz von vornherein zum Scheitern verurteilt. Sie dienten lediglich dazu die Bevölkerung zu polarisieren, sodass seither die Diskussion mit einer inakzeptablen Brutalität geführt wird. Sachlichkeit war nicht erwünscht und ist verloren gegangen.

Nichtraucherschützer wurden bei der Erarbeitung des jetzigen Tabakgesetzes bisher nicht ernsthaft mit einbezogen. Das führte dazu, dass auf die Bedürfnisse der tabaksensitiven Menschen wie Krebspatienten, Herz- Lungenkranke, Schwangere, Familien mit Kindern und andere Leute die Tabakrauch einfach nicht ertragen vergessen wurde.
Es gab zahlreiche Stimmen aus den Bereichen Wissenschaft und Medizin die das Scheitern vorhersagten, sie wurden ignoriert. Wir bitten deshalb dringend darum, dass ab jetzt auch Nichtraucherschützer zu Wort kommen und das Gesetz mitgestalten.

Den Mangel an Mut und Durchsetzungsvermögen der zuständigen Politiker bezahlten Jahr für Jahr 14.000 Österreicher mit ihrem Leben. Setzen Sie diesem Wahnsinn ein Ende,
schaffen Sie ein funktionierendes Gesetz, schaffen sie generell rauchfreie Lokale!



Dietmar Erlacher, Krebspatient


      
                         K f K
  Verein Krebspatienten für Krebspatienten
Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                     Österreich
    Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Initiative Rauchfreie Gaststätten: www.sis.info
Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
    Tel. 01-577-2395, Mobil 0650-577-2395
kontakt@krebspatient.at  www.krebsforum.at
    Dietmar Erlacher, Bundesobmann


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Österreich ist Spitze, bei den RaucherInnen, jung und jünger!

25.1.2010 – APA-OTS-Aussendung, http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20100125_OTS0032
Negativer Raucherrekord
Utl.: Österreich an der Spitze bei jugendlichen Rauchern! =


   St. Pölten (OTS) - Österreich als Schlaraffenland für Raucher?
Alarmierende Zahlen hat dazu die jüngste OECD-Gesundheitsstudie. In
keinem anderen OECD-Land ist der Anteil der 15 jährigen Raucher so
hoch wie in Österreich. Besonders deutlich ist der Abstand zu anderen
Ländern bei den Mädchen. Auch die Zeitschrift Profil berichtet, dass
im Guinness-Buch der Rekorde Österreich punkto Raucherdichte
"Weltmeister" ist - und zwar vor Griechenland und Ungarn. Das
"Einstiegsalter" liegt bereits bei elf Jahren!
   Daher setzt das österreichische Rauchertelefon (0810 810 013)
einen Beratungs- und Vorsorgeschwerpunkt für Jugendliche, um diese
Problematik zu thematisieren und individuell Hilfe beim Rauchstopp zu
bieten. Denn gerade das Rauchertelefon hat für Jugendliche das ideale
Setting: Unkompliziert, ohne Terminvereinbarung und Schwellenangst
erfolgt die telefonische, persönliche Beratung durch ausgebildete
Psychologinnen der NÖ Gebietskrankenkasse. Und sein Handy hat
schließlich jeder Jugendliche stets mit dabei.
   Speziell für Jugendliche gibt es einen eigenen Folder, der unter
www.rauchertelefon.at bestellt werden kann bzw. zum Download zur
Verfügung steht. Darüber hinaus haben die Psychologinnen einen
eigenen Leitfaden für die Beratung von Jugendlichen entwickelt, um
auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen eingehen zu
können.
   Dazu Mag. Sophie Meingassner, fachliche Leitung des
Rauchertelefons: "Die Beratung zielt auf positive Verstärkung ab. Wir
wollen die Jugendlichen dazu bringen, sich mit dem Thema kritisch
auseinanderzusetzen, ihnen Informationen vermitteln und ihre
Ressourcen sowie ihren Entschluss zum Rauchstopp stärken."
 Schwerpunkte in der Jugendlichen-Beratung sind kurze, oft einmalige
Beratungen mit konkreten Anleitungen zum Rauchstopp sowie die
Unterstützung durch interaktive Medien. Auf der Homepage stehen
Informationen speziell für Jugendliche, ein
Online-Entwöhnungsprogramm und ein Diskussionsforum bereit.
Anteil der jugendlichen Anrufer beim Rauchertelefon
   Im Jahr 2009 ist der Anteil der jugendlichen Anrufer (bis 18
Jahre) auf über 30 % angestiegen. Zum Teil handelte es sich um
"Testanrufe", bei denen es vorrangig um Klärung des Angebots und
erste Informationsvermittlung geht (z. B. Hinweis auf die Homepage
...). Viele Jugendliche fragen jedoch nach konkreten Tipps und
Unterstützung, um das Rauchen zu beenden. Als Motivation dienen
Vorteile wie Geldersparnis und körperliche Fitness.
   Detail am Rande: Der Großteil der jungen Anrufer erfährt die
Nummer über die Zigarettenpackungen. Seit Juli 2008 ist auf Antrag
der NÖ Gebietskrankenkasse auf jeder 14. Zigarettenpackung die Nummer
des Rauchertelefons abgedruckt.
   Erreichbar ist das Rauchertelefon, das eine Kooperation zwischen
Sozialversicherungs-trägern, Ländern und dem Bundesministerium für
Gesundheit darstellt, von Mo-Fr, 13:00 18:00 Uhr.
 Kontakt:
 0810 810 013
 www.rauchertelefon.at
 info@rauchertelefon.at
Rückfragehinweis:
   NÖ Gebietskrankenkasse
   Öffentlichkeitsarbeit
   Tel.: 050899-5121, Fax:  050899-5181
   oea@noegkk.at
   www.noegkk.at


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Hunderttausende stimmten ab, 79 % meinen .....

http://diepresse.com/home/panorama/rauchen/series/poll/vote.do


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Gespeichert



Daher noch mehr anonyme Anzeigen durch couragierte Bürger in Österreich;

http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html
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Profil anzeigen E-Mail
« Antworten #20 am: Juni 30, 2010, 11:38:17 »

Von: SCHAEFERMEIER Andreas [mailto:Andreas.Schaefermeier@ktn.gv.at]
Gesendet: Mittwoch, 30. Juni 2010 06:48
An: 'krebspatient-krebsforum'
Betreff: AW: Kärnten und NR.-Schutz

Sehr geehrter Herr Erlacher!
 
Wie Sie wissen, ist der Landeshauptmann und in weiterer Folge die jeweilige Bezirksbehörde konkret die Gewerbeaufsicht für das Tabakgesetz und die Überprüfung desselben zuständig.
 
Als gesundheitsreferent wird Peter Kaiser sich weiter für ein generelles Rauchverbot in der gastronomier aussprechen. Beim Tabakgesetz sind ihm die Hände gebunden. Deswegen legen wir verstärkt Augenmerk auf Präventionsmaßnahmen.
 
MfG,
 
Mag. Andreas Schäfermeier
Pressesprecher       
Tel.: 0664/8053622608
   
 

________________________________________-
Von: krebspatient-krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Dienstag, 29. Juni 2010 17:29
An: KAISER Peter
Cc: SCHAEFERMEIER Andreas
Betreff: Kärnten und NR.-Schutz
Sehr geehrter Herr LHptm. Stv. Dr. Kaiser,

ich habe laufend Auftritte bei in- und ausländ. TV/Radio/Printmedienvertretern.
Bitte Antwort auf u. a.,
und, wie wäre es mit einer Aktion scharf in Kärnten? Vielleicht im Schulterschluß mit „Ihrer Kollegin Vollath“?
Wenn LHptm. und Bez.Hptl. diesen Erlass bekammen, dann können Sie doch jetzt auch ………!
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=408.msg1343;topicseen#msg1343

MfG.
           
                              K f K
      Verein Krebspatienten für Krebspatienten
    Netzwerk Onkologischer Selbsthilfegruppen
                           Österreich
          Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz
Initiative Rauchfreie Gaststätten www.sis.info
     Zentrale: 1220 Wien, Steigenteschg. 13-1-46
 Krebs-Hotline 9 bis 21 Uhr:  0650-577-2395
   kontakt@krebspatient.at  www.krebsforum.at
         Dietmar Erlacher, Bundesobmann


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Von: krebspatient-krebsforum [mailto:krebspatient-krebsforum@utanet.at]
Gesendet: Sonntag, 27. Juni 2010 12:13
An: 'Peter.KAISER@ktn.gv.at'
Cc: 'Andreas.Schaefermeier@ktn.gv.at'
Betreff: Kärnten und NR.-Schutz

Sehr geehrter Herr LHptm. Stv. Dr. Kaiser,

auf die Frage nach Ihrem (neuen) Aufgaberesort erhielten wir keine Antwort.

In den Medien heißt es nichts besonders Gutes über den NR.-Schutz in Kärnten! Warum? Bitte was wollen die Kärntner, denn „55 Prozent …….….“

„……….. Mehrheit glaubt: Gesetz wird nicht funktionieren
Die Österreicher sind nicht überzeugt: Fast 60 Prozent meinen, dass die räumliche Trennung in Lokalen nicht funktionieren wird.
Ab 1. Juli gilt in Österreich das Rauchergesetz, doch kaum jemand glaubt an die Umsetzung: Laut aktueller Gallup-Umfrage für Österreich sind fast 60 Prozent der Befragten überzeugt, dass das Gesetz nicht funktionieren werde. Besonders Männer sehen es skeptisch.
Grund für das Misstrauen ist wohl die komplizierte Regelung: Lokalen unter 50 Quadratmetern steht es frei, als Raucher- oder Nichtraucherlokal zu gelten. Wer auf mehr als 50 Quadratmetern, aber weniger als 80 Quadratmetern sein Bier ausschenkt, muss Raucher und Nichtraucher räumlich voneinander trennen. Auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn das Denkmalamt und Feuerpolizei zu dem Schluss kommen, dass bauliche Maßnahmen nicht möglich sind. Lokale über 80 Quadratmetern sind überhaupt rauchfrei zu halten – mit Extra-Raucherzimmern.
Mehr als die Hälfte der Befragten findet diese Regelung gut (55 Prozent), besonders Frauen (58 Prozent) sind damit zufrieden.
Aber diesem Wert stehen 42 Prozent gegenüber, die das Gesetz völlig ablehnen. Besonders in der Steiermark und in Kärnten erachtet man die getroffene Lösung für wenig sinnvoll: 55 Prozent sprechen sich dagegen aus.
……..“

Wir wollen Ihre Meinung u. a. hier einbringen:
http://rauchersheriff.at/rauchfrei/index.php?topic=378.msg1107#msg1107
und hier:
http://www.krebsforum.at/forum/index.php/topic,1072.msg10235.html#msg10235

MfG.


           
                              K f K
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