Rauchsheriff
September 07, 2010, 17:02:14 *
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Autor Thema: Vorgehen gegen Wirte die sich nicht an das Tabakgesetz halten  (Gelesen 310 mal)
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« am: Juni 23, 2010, 15:17:08 »


Bisher zeigte man das Lokal/den Wirt einfach an, das war`s.

Geändert hat sich meist nichts, auch wenn man dies alle 2 Wochen durchführte.

Auch in Einkaufszentren keine Änderung bei den "Rauchlokalen". Da aber sollte man jedes Mal auch den Centerbetreiber - wörtlich - anzeigen.


In letzter Zeit heißt es öfters, ein Wirt der mehrere Anzeigen bekam, die Wirtschaftskammer sprach bei ihren jetzigen Beratungen von drei Anzeigen,

der lauft Gefahr die Konzession zu verlieren. Dies entweder für eine gewisse Zeit, z. B. bis umgebaut wurde, oder auf Dauer! Siehe auch hier

im Forum unter "Antrag auf Entziehung der Gewerbeerlaubnis/Konzession".


Gerade wurde uns von Insidern der nächste Schritt empfohlen:

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Gemeingefährdung, die eindeutig gegeben ist, wenn das Tabakgesetz nicht eingehalten wird.

Wir werden uns jetzt um einen Rechtsanwalt schauen und mit diesem die laufenden Anzeigen besprechen!

Wahrscheinlich werden wir künftighin besonders arge Wiederholungstäter beim Bezirksgericht anzeigen.


Daher täglich und möglichst oft, offiziell oder anonym: http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html


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Daher noch mehr anonyme Anzeigen durch couragierte Bürger in Österreich;

http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html
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« Antworten #1 am: Juni 25, 2010, 13:57:54 »


Wogegen wird sonst noch verstoßen, kann angezeigt werden?

Datum: Fri, 25 Jun 2010 13:47:56 +0200
Von:
An: "BMfG " <alois.stoeger@bmg.gv.at>
Betreff: Ihr Gespräch mit Gastro-Chef-Hinterleitner

Sehr geehrter Herr BM Stöger!

Von den üblichen Verdrehungen bzw. Ergüssen des Herrn H. z.B. "erfüllen 2/3 der Mehrraumbetriebe das Gesetz" oder "Thekenbereiche dürfen als Raucherbereiche deklariert werden" abgesehen, hat Herr H. schon mehrfach geäußert "Wir wünschen uns ein Miteinander von Rauchern und NR..."

Offenbar ist er sich sich nicht darüber im Klaren, dass es einen strafbaren Tatbestand erfüllen würde, wenn er (oder sonst jemand) dies herbeiführen würde.
Nachdem es nämlich amtsbekannt ist, dass Tabakrauch für Passivraucher schwerst gesundheitsgefährdend ist, würden die §§ 89, 81 Abs. 1 Z 1 bis 3 StGB zum Tragen kommen, wonach: "Wer - wenn auch nur fahrlässig - eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagsätzen zu bestrafen ist."

Nun zu Ihren Aussagen: "Ich akzeptiere, dass in abgeschlossenen Räumen..., ich akzeptiere aber nicht, dass Kinder und Jugendliche dort sind."
Heißt das, dass nunmehr Kinder und Jugendliche keinen Zutritt mehr haben in Raucherlokale bzw. Räume?
Und "Dieses novellierte Tabakgesetz ist exekutierbar - wenn man es exekutieren will."
Das Problem ist nur - die zuständigen Behörden wollen nicht.
Sie sagen es wäre kein Personal dafür vorhanden, sie wollen aber auch keine Kontrollorgane aufnehmen und damit ist es gelaufen.
Ein Staat führt seine eigenen Gesetze ad absurdum. 

Mit höflichen Grüßen K.L., Linz
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« Antworten #2 am: Juli 08, 2010, 17:15:19 »


..... tun was er will, denn er zahlt ja Steuern und beschäftigt Leute.

 

Wir mach(t)en mehr Druck bei/durch (fast 10.000) Anzeigen.

Uns macht auch die Behörde (oder die WKO) nicht ein U für ein X - es gibt höhere Stellen bei Falschaussagen und Ungereimtheiten!

Daher alle von BM. Stöger gewünschte  Anzeigen direkt einbringen auf: http://rauchersheriff.at/anzeigen/anzeigen.html


Von "Selberanzeigen" raten wir daher ab.

Wenn einmal doch, dann zumindest ALLE folgenden Emailadressen sichtbar, zusätzlich, eingeben:

krebspatient-krebsforum@utanet.at, heinz.fischer@hofburg.at; alois.stoeger@bmg.gv.at; barbara.prammer@parlament.gv.at; reinhold.mitterlehner@bmwfj.gv.at; vaa@volksanw.gv.at; werner.faymann@bka.gv.at; josef.proell@bmf.gv.at; eva.glawischnig-piesczek@gruene.at; gerhard.doerfler@ktn.gv.at; peter.mitterer@parlament.gv.at; verbandsvorsitzender@hvb.sozvers.at; franz.pietsch@bmg.gv.at; laszlo.andor@ec.europa.eu; john.dalli@ec.europa.eu; info@rauchertelefon.at; lh.proell@noel.gv.at, martin.preineder@parlament.gv.at

Info: bis 31.12.10 ist LH. Pröll, Vorsitzender der LHptm. Konferenzen; BR.Abg. Preineder, NÖ, ist bis 31.12.10 Vorsitzender des Bundesrates

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